Hatten Sie schon einmal den Verdacht, dass eine Krankmeldung in Ihrem Betrieb nicht ganz astrein war? Dann lesen Sie unbedingt weiter – wir zeigen Ihnen, wie Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber richtig reagieren.
Der September gehört zu den wichtigsten Monaten im Steuerjahr: Zum 30. September laufen gleich mehrere bedeutende Jahresfristen ab. Daneben sind die laufenden Fälligkeiten zum 15. September wie gewohnt zu beachten. Wir fassen das Wesentliche für Sie zusammen.
Nutzen Sie oder Ihre Mitarbeiter mehrere Firmenfahrzeuge auch privat? Der VwGH hat nun klargestellt, dass ein Wechselkennzeichen den Sachbezug nicht reduziert, wenn mehrere Fahrzeuge einer einzigen Person exklusiv zur Verfügung stehen.
Ab 1. Oktober 2026 treten Erleichterungen bei der elektronischen Belegerteilung im Rahmen der Registrierkassenpflicht in Kraft. Unternehmer können digitale Belege künftig vereinfacht übermitteln oder anzeigen, müssen Kunden und der Abgabenbehörde jedoch weiterhin auf Wunsch einen Papierbeleg aushändigen.
Vier Entscheidungen von VwGH und EuGH mit unmittelbarer Praxisrelevanz.
Mehrere kleinere, aber praxisrelevante Neuerungen – von Gerichtsgebühren über die Dienstgeberabgabe bis zum Registrierkassenpaket 2026.
Die vollständige Sachbezugsbefreiung für E-Dienstautos entfällt ab 2027. Der neue Sachbezug ist gestaffelt und deutlich niedriger als bei Verbrennern – das E-Auto bleibt steuerlich klar im Vorteil.
Jahresabschlüsse zum 31. 12. 2025 sind bis spätestens 30. 9. 2026 beim Firmenbuch offenzulegen. Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz kommen zusätzliche Erklärungspflichten und deutlich höhere Zwangsstrafen hinzu.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 ist beschlossen und kundgemacht. Gegenüber der Regierungsvorlage haben sich mehrere Verschärfungen ergeben – besonders beim Gesellschafter-Verrechnungskonto und bei der Paketsteuer.
Drei weitere Punkte mit konkretem Handlungsbezug – von Auslandsstrukturen über große Konzerne bis zu Stipendien.
Begräbniskosten sind nur insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, als sie weder durch den Nachlass gedeckt sind noch ein vorrangig Unterhaltspflichtiger zur Tragung verpflichtet und dazu in der Lage ist. Wer als entfernterer Angehöriger freiwillig alles zahlt, verliert insoweit die Zwangsläufigkeit.
Beim Zuwendungsfruchtgenuss ist die an den Eigentümer gezahlte Substanzabgeltung nach einem aktuellen BFG-Erkenntnis nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Anders als beim Vorbehaltsfruchtgenuss fehlt dem Fruchtnießer das wirtschaftliche Eigentum.
Gewinnspiele ohne Einsatz unterliegen einer 5%igen Glücksspielabgabe – selbst massenhaft ausgegebene Gutscheine können mit vollem Nominalwert zählen. Für Sportwettenanbieter wurde die Erhöhung der Wettgebühr von 2 % auf 5 % zudem als verfassungskonform bestätigt.
Nach einem EuGH-Urteil erkennt nun auch das BMF an, dass bestimmte konzerninterne Umstrukturierungen keiner Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 3 GrEStG unterliegen. Bereits gezahlte Steuer kann unter Umständen zurückgeholt werden.
Wissen Sie genau, wie Arbeitszeitaufzeichnungen korrekt zu führen sind und was passiert, wenn diese fehlen oder unvollständig sind? In diesem Newsletter zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Arbeitszeiterfassung wirklich ankommt.